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Carl Schmitt war der Meinung, dass liberale Demokratien nicht in der Lage sind, sich gegen ihre Feinde zu verteidigen.

2025-11-24 19:55:29 UTC

Analyseergebnisse

Es folgen die von der Pipeline gefundenen Interpretationen der eingegebenen Aussagen und deren Bewertung bezüglich der gegebenen Wissensbasis.


Gefundene Interpretation: Carl Schmitt war der Meinung, dass liberale Demokratien nicht in der Lage sind, sich gegen ihre Feinde zu verteidigen. [zuschreibende Aussage]

Bestätigungslevel: im hohen Maße bestätigt

Einzelanalysen bzgl. relevanter Textstellen

Quelle: Hacke, Jens - Wehrhafte Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[4] Gleichzeitig wirken wenige Begriffe so unbestimmt und schillernd wie jener der „wehrhaften Demokratie“, und dies hängt vor allem mit seiner Geschichte zusammen, deren Ursprünge in der Zwischenkriegszeit liegen, als die liberale Demokratie in den 1930er Jahren ihre wahre Existenzkrise erlebte. [5] Weimars Scheitern Zwar ist die Selbstgefährdung der Demokratie, ihr potenzielles Abgleiten in Anarchie, Demagogie oder Autokratie, ein von alters her bekannter Topos politischer Reflexion. Doch die Zeitgenossenschaft der Oktoberrevolution und des Bolschewismus sowie des „Marsches auf Rom“ und des Faschismus führte seinerzeit unter politischen Beobachtern und Theoretikern zu einer intensiven Reflexion über Szenarien der Machtübernahme respektive über Präventionsmaßnahmen, um eine solche zu verhindern. Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren. Dabei drohte der demokratischen Ordnung, so Schmitt, nicht in erster Linie Gefahr vonseiten einer „antidemokratischen Mehrheit“. Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“."
  • Textstelle: "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“. Hellsichtig erkannte er, dass „der bloße Besitz der staatlichen Macht einen zur bloß normativistisch-legalen Macht hinzutretenden zusätzlichen politischen Mehrwert“ bewirke, nämlich „eine über-legale Prämie auf den legalen Besitz der legalen Macht und auf die Gewinnung der Mehrheit“. [6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier."
  • Textstelle: "Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "„Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte. Die Demokratie sei „diejenige Staatsform“, so Kelsen, „die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt“. [10] Die Frage, „[o]b die Demokratie sich nicht selbst verteidigen soll, auch gegen das Volk, das sie nicht mehr will“, musste Kelsen aus der Konsequenz seiner theoretischen Position verneinen, denn: „Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten, gar mit Gewalt sich zu behaupten versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein.“ Kelsen wollte sich „nicht in den verhängnisvollen Widerspruch verstricken lassen und zur Diktatur greifen, um die Demokratie zu retten“."
  • Textstelle: "Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte."
  • Textstelle: "Insofern liegt die Vermutung nahe, dass Wehrhafte Demokratie Vom Wesen und Wert eines schillernden Konzepts 23.02.2024 / 16 Minuten zu lesen Jens Hacke Ob liberale Demokratien durch Maßnahmen der wehrhaften Demokratie erfolgreich gegen ihre Feinde verteidigt werden können, ist eine offene Frage." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Deshalb hängt die Frage, wie stabil, resilient oder wehrhaft die Demokratie ist, stets damit zusammen, inwiefern sie in der Lage ist, sich neuen Herausforderungen anzupassen, entwicklungsfähig zu bleiben und vor allem erfolgreich die soziale Kohäsion und Integration ihrer Bürger zu bewerkstelligen. Eben weil die Demokratie stetem Wandel unterworfen bleibt und im Sinne des frühen bundesrepublikanischen Demokratieerziehers Dolf Sternberger eine „lebende Verfassung“ ist, [3] können Selbstbehauptung, Funktionsfähigkeit und Performanz nur schwer voneinander getrennt werden. Um es anders zu formulieren: Systemgegner treten in dem Moment auf den Plan, in dem bestimmte Probleme nicht behandelt werden, Bevölkerungsgruppen sich nicht repräsentiert fühlen, Zukunftschancen schwinden, soziale Ungleichheit, Abstiegsängste und Unzufriedenheit wachsen. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass Wehrhafte Demokratie Vom Wesen und Wert eines schillernden Konzepts 23.02.2024 / 16 Minuten zu lesen Jens Hacke Ob liberale Demokratien durch Maßnahmen der wehrhaften Demokratie erfolgreich gegen ihre Feinde verteidigt werden können, ist eine offene Frage. Wichtiger scheint eine Konzentration auf die politische Kultur und die Ursachen demokratischer Entfremdung. Wehrhafte Demokratie | In guter Verfassung? | bpb.de https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/inguterverfassung-2024/54... 1 von 5 18.12.2024, 14:27"
  • Textstelle: "[8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen."
  • Textstelle: "[10] Die Frage, „[o]b die Demokratie sich nicht selbst verteidigen soll, auch gegen das Volk, das sie nicht mehr will“, musste Kelsen aus der Konsequenz seiner theoretischen Position verneinen, denn: „Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten, gar mit Gewalt sich zu behaupten versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein.“ Kelsen wollte sich „nicht in den verhängnisvollen Widerspruch verstricken lassen und zur Diktatur greifen, um die Demokratie zu retten“." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte. Die Demokratie sei „diejenige Staatsform“, so Kelsen, „die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt“. [10] Die Frage, „[o]b die Demokratie sich nicht selbst verteidigen soll, auch gegen das Volk, das sie nicht mehr will“, musste Kelsen aus der Konsequenz seiner theoretischen Position verneinen, denn: „Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten, gar mit Gewalt sich zu behaupten versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein.“ Kelsen wollte sich „nicht in den verhängnisvollen Widerspruch verstricken lassen und zur Diktatur greifen, um die Demokratie zu retten“. [11] Man mag sich fragen, ob dieser Fall je eingetreten ist – immerhin vermochten auch die Nationalsozialisten nie, bei regulären Wahlen eine absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Aber Kelsens Verzicht auf Abwehrmaßnahmen des Staates markiert die dilemmatische Frage, ob antidemokratische Haltungen und Affekte durch Verbote überhaupt wirksam bekämpft werden können. Das Kind war aus seiner Sicht bereits vorher in den Brunnen gefallen."

Quelle: Herbert, Wulf - Ziemlich beste Feinde. (Link)

  • Textstelle: "[38] „Es sollte daher nicht überraschen, dass viele im Globalen Süden die prodemokratische Rhetorik des Westens eher als eigennützig motiviert, denn als echtes Bekenntnis zu liberalen Werten betrachten.“ [39] BRICS als globaler Player?" (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Entwicklungsländern heuchlerisch verhalten. Den meisten Ländern des Globalen Südens fällt es daher schwer, „die westlichen Aussagen einer ‚regelbasierten Ordnung‘ zu akzeptieren, wenn die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten häufig selbst gegen die Regeln verstoßen – indem sie in ihren diversen Kriegen Gräueltaten begehen, Migranten misshandeln, international verbindliche Regeln zur Eindämmung von Kohlenstoffemissionen umgehen und jahrzehntelange multilaterale Bemühungen zur Förderung des Handels und zur Verringerung des Protektionismus untergraben.“ [36] Von den 56 Ländern, die Freedom House im Jahr 2024 als „nicht frei“, also autoritär, einschätzt, [37] erhielten fast zwei Drittel Militärhilfe aus den USA. [38] „Es sollte daher nicht überraschen, dass viele im Globalen Süden die prodemokratische Rhetorik des Westens eher als eigennützig motiviert, denn als echtes Bekenntnis zu liberalen Werten betrachten.“ [39] BRICS als globaler Player? Zweifellos ist die weltpolitische Rolle von BRICS gewachsen. Inzwischen ist das Bruttosozialprodukt der beteiligten Staaten größer als das der G7-Länder. Die jetzigen BRICS-Länder erwirtschafteten 2023 knapp 35 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung, die G7 30 Prozent."

Quelle: Merkel, Wolfgang - Wie resilient ist unsere Demokratie? (Link)

  • Textstelle: "Es stärkt diese nicht, sondern droht ihren liberalen Charakter zu erodieren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[14] Der Vorteil funktionierender Demokratien, aus Wahlniederlagen lernen zu können, würde fahrlässig aufgegeben. Kein Zweifel: Der autoritäre Angriff auf die liberalen Komponenten der rechtsstaatlichen Demokratie geht in Deutschland gegenwärtig von der AfD aus. Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie. Es stärkt diese nicht, sondern droht ihren liberalen Charakter zu erodieren. Resiliente Demokratien benötigen starke, demokratieloyale und kooperationsbereite Parteien in Regierung und Opposition. Die demokratischen Parteien des Verfassungsbogens sind auf der Bundesebene eine feste conventio ad excludendum eingegangen. Von einer Regierungsbeteiligung auf Bundesebene ist die AfD auch deswegen meilenweit entfernt."
  • Textstelle: "Die Demokratien erwiesen sich nicht als hinreichend resilient." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Die zweite Welle begrub die demokratischen Regierungsversuche in Lateinamerika und Asien unter sich. Ihre Akteure waren meist rechte, auf Law and Order bedachte Militärs. In beiden Wellen hatten die jungen demokratischen Regime den Wirtschaftskrisen, der Ideologie, der militärischen Macht, der internen Violenz und den radikalen Parteien wenig entgegenzusetzen. Die Demokratien erwiesen sich nicht als hinreichend resilient. [2] Aber auch die zweite autokratische Gegenwelle erhielt eine demokratische Antwort. Mit dem Fall der letzten westeuropäischen Diktaturen in Portugal, Griechenland und Spanien 1974/75 begann eine 15 Jahre anhaltende Demokratisierung der Welt, die auch viele autokratische Regime in Lateinamerika, Asien und Afrika einstürzen ließ. Ihr Höhepunkt war das annus mirabilis 1989, als sich mit dem Kollaps des Sowjetimperiums viele Nachfolgestaaten auf den Weg zu Kapitalismus und Demokratie machten."
  • Textstelle: "Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Zudem könnten sich die etablierten Parteien auf diese Weise zu schnell ihrer demokratischen Pflicht entledigen, ihre eigene Repräsentationsschwäche zu reflektieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten, die ihre Responsivität gegenüber dem Souverän verbessern. [14] Der Vorteil funktionierender Demokratien, aus Wahlniederlagen lernen zu können, würde fahrlässig aufgegeben. Kein Zweifel: Der autoritäre Angriff auf die liberalen Komponenten der rechtsstaatlichen Demokratie geht in Deutschland gegenwärtig von der AfD aus. Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie. Es stärkt diese nicht, sondern droht ihren liberalen Charakter zu erodieren. Resiliente Demokratien benötigen starke, demokratieloyale und kooperationsbereite Parteien in Regierung und Opposition. Die demokratischen Parteien des Verfassungsbogens sind auf der Bundesebene eine feste conventio ad excludendum eingegangen."

Quelle: Ypi, Lea - Freiheit, Kapitalismus und Demokratie (Link)

  • Textstelle: "So wie ich es sehe, ist der Liberalismus nicht imstande, Angstfreiheit herzustellen, weil liberale Gesellschaften in ihrer Allianz mit kapitalistischen Wirtschaftsstrukturen ihre ganz eigenen Pathologien hervorbringen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Dies bringt den Liberalismus in eine merkwürdige Position: Insofern er mit dem Kapitalismus Hand in Hand geht, ist er ein real existierendes historisches Phänomen. In dem Maße, in dem er von ihm abweicht oder ihm einen ideellen Überbau gibt, ist er hingegen ein gesellschaftliches Ideal. Mit der Politikwissenschaftlerin Judith N. Shklar gesprochen: Der Liberalismus hat eine Kernidee, nämlich die Freiheit, und er hat ein Kernversprechen: die Freiheit von Angst. So wie ich es sehe, ist der Liberalismus nicht imstande, Angstfreiheit herzustellen, weil liberale Gesellschaften in ihrer Allianz mit kapitalistischen Wirtschaftsstrukturen ihre ganz eigenen Pathologien hervorbringen. Zwar unterscheiden sich diese Pathologien von den Ängsten vor Despotismus oder Intoleranz, denen sich der Liberalismus entgegenstellt, sie sind aber auf eigene Weise destruktiv. Sozialisten erklären die Pathologien des Liberalismus gerne mit den materiellen Umständen, in denen die Idee des Liberalismus entstand. Aber schon lange bevor die Sozialisten ihre Kritik formulierten, standen die Spannungen des Liberalismus, selbst in seiner idealen Form, seinen scharfsinnigsten Beobachtern deutlich vor Augen."

Gefundene Interpretation: Carl Schmitt behauptete, dass Demokratien, die auf individuellen Freiheitsrechten basieren, keine Mittel haben, um sich gegen existenzielle Feinde (im Sinne seines 'Begriffs des Politischen') zu verteidigen. [deskriptive Aussage]

Bestätigungslevel: im hohen Maße bestätigt

Einzelanalysen bzgl. relevanter Textstellen

Quelle: Hacke, Jens - Wehrhafte Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[4] Gleichzeitig wirken wenige Begriffe so unbestimmt und schillernd wie jener der „wehrhaften Demokratie“, und dies hängt vor allem mit seiner Geschichte zusammen, deren Ursprünge in der Zwischenkriegszeit liegen, als die liberale Demokratie in den 1930er Jahren ihre wahre Existenzkrise erlebte. [5] Weimars Scheitern Zwar ist die Selbstgefährdung der Demokratie, ihr potenzielles Abgleiten in Anarchie, Demagogie oder Autokratie, ein von alters her bekannter Topos politischer Reflexion. Doch die Zeitgenossenschaft der Oktoberrevolution und des Bolschewismus sowie des „Marsches auf Rom“ und des Faschismus führte seinerzeit unter politischen Beobachtern und Theoretikern zu einer intensiven Reflexion über Szenarien der Machtübernahme respektive über Präventionsmaßnahmen, um eine solche zu verhindern. Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren. Dabei drohte der demokratischen Ordnung, so Schmitt, nicht in erster Linie Gefahr vonseiten einer „antidemokratischen Mehrheit“. Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“."
  • Textstelle: "Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte."
  • Textstelle: "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“. Hellsichtig erkannte er, dass „der bloße Besitz der staatlichen Macht einen zur bloß normativistisch-legalen Macht hinzutretenden zusätzlichen politischen Mehrwert“ bewirke, nämlich „eine über-legale Prämie auf den legalen Besitz der legalen Macht und auf die Gewinnung der Mehrheit“. [6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier."
  • Textstelle: "Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "„Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte. Die Demokratie sei „diejenige Staatsform“, so Kelsen, „die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt“. [10] Die Frage, „[o]b die Demokratie sich nicht selbst verteidigen soll, auch gegen das Volk, das sie nicht mehr will“, musste Kelsen aus der Konsequenz seiner theoretischen Position verneinen, denn: „Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten, gar mit Gewalt sich zu behaupten versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein.“ Kelsen wollte sich „nicht in den verhängnisvollen Widerspruch verstricken lassen und zur Diktatur greifen, um die Demokratie zu retten“."
  • Textstelle: "[8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen."

Quelle: Merkel, Wolfgang - Wie resilient ist unsere Demokratie? (Link)

  • Textstelle: "Wenn aber Identitäten, seien sie nationalistischer, religiöser, sexueller oder weltanschaulicher Provenienz, intolerante Ausprägungen annehmen und keinen Sinn für das notwendig Gemeinschaftliche entwickeln, verliert die politische Demokratie ihre soziale Basis." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Die westeuropäischen und nordamerikanischen Gesellschaften sind divers und von unterschiedlichen Identitäten geprägt. Dies bietet ein reiches Reservoir an kultureller Kreativität und demokratischem Pluralismus – zumindest dann, wenn es gelingt, die unterschiedlichen gesellschaftlichen Identitäten in einer toleranten Gesellschaft zu vereinen. Nur dann können sich deren Mitglieder als wechselseitig anerkannt begreifen und einem größeren Ganzen zugehörig fühlen. Wenn aber Identitäten, seien sie nationalistischer, religiöser, sexueller oder weltanschaulicher Provenienz, intolerante Ausprägungen annehmen und keinen Sinn für das notwendig Gemeinschaftliche entwickeln, verliert die politische Demokratie ihre soziale Basis. Sie zerfällt. Gerade in öffentlichen Diskursen sollten wir die unterschiedliche Relevanz wieder unterscheiden lernen, die zwischen der – durchaus wichtigen – Anerkennung beispielsweise geschlechtlicher Identitäten und dem flächendeckenden, gerechtigkeitstheoretischen Skandal existiert, dass die kapitalistische Demokratie der Ober- wie Unterschicht eine nicht legitimierbare 'Bestandsgarantie' gibt: Die oberen 20 Prozent der Gesellschaft bleiben in aller Regel sozioökonomisch 'oben', die unteren 20 Prozent in aller Regel 'unten'. Anerkennungs- und Verteilungsfragen schließen sich nicht aus und sollten schon gar nicht gegeneinander ausgespielt werden."
  • Textstelle: "Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Zudem könnten sich die etablierten Parteien auf diese Weise zu schnell ihrer demokratischen Pflicht entledigen, ihre eigene Repräsentationsschwäche zu reflektieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten, die ihre Responsivität gegenüber dem Souverän verbessern. [14] Der Vorteil funktionierender Demokratien, aus Wahlniederlagen lernen zu können, würde fahrlässig aufgegeben. Kein Zweifel: Der autoritäre Angriff auf die liberalen Komponenten der rechtsstaatlichen Demokratie geht in Deutschland gegenwärtig von der AfD aus. Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie. Es stärkt diese nicht, sondern droht ihren liberalen Charakter zu erodieren. Resiliente Demokratien benötigen starke, demokratieloyale und kooperationsbereite Parteien in Regierung und Opposition. Die demokratischen Parteien des Verfassungsbogens sind auf der Bundesebene eine feste conventio ad excludendum eingegangen."

Quelle: Pickel, Susanne - Was ist Demokratie? (Link)

  • Textstelle: "Die liberale Demokratie, die auf individueller Freiheit und dem Schutz von Einzelinteressen basiert, gilt als Standardmodell einer demokratischen politischen Ordnung und wird oft mit einem 'westlichen' Verständnis von Demokratie gleichgesetzt." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Sie formulieren spezifische normative Ansprüche an die Demokratie und zeigen, wie Demokratie sein soll, damit sie eine gute Herrschaftsform ist (Abbildung 1). [5] Volksdemokratien streben die unbegrenzte Souveränität des Volkes an und sehen den Volkswillen als alleinige Grundlage für politische Entscheidungen. Vorausgesetzt wird, dass sich das Volk immer auf die richtige Entscheidung einigen kann und die Bürger:innen keine spezifischen Einzelinteressen vertreten. Die liberale Demokratie, die auf individueller Freiheit und dem Schutz von Einzelinteressen basiert, gilt als Standardmodell einer demokratischen politischen Ordnung und wird oft mit einem 'westlichen' Verständnis von Demokratie gleichgesetzt. Ihm werden nicht-westliche Verständnisse entgegengehalten, die weniger Wert auf bürgerliche Freiheiten legen und zum Beispiel dem Wert der (Volks-)Gemeinschaft Vorrang einräumen. [6] Die liberale Demokratie betont den Pluralismus und den Interessenausgleich durch Aushandlungsprozesse. Um eine 'Willensbildung des Volkes' auch angesichts der vielfältigen Interessen seiner Mitglieder herbeizuführen, stützt man sich zumeist auf Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip."
  • Textstelle: "Der Ökonom Joseph Schumpeter, einer der Väter der minimalistischen Demokratiedefinition, versteht Demokratien als Konkurrenzsysteme, deren funktionale Leistungsfähigkeit durch klare Führungsstrukturen, Entscheidungsbefugnisse und die Durchsetzungsfähigkeit der Regierenden gewährleistet wird." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Was also ist Demokratie? Sowohl der antike Begriff der 'Politie' als auch die zentralen Aspekte der 'Herrschaft des Volkes' haben als Kernbestandteile eines modernen Demokratieverständnisses überlebt. Sie finden in unterschiedlichem Umfang Eingang in gegenwärtige Demokratiedefinitionen. Der Ökonom Joseph Schumpeter, einer der Väter der minimalistischen Demokratiedefinition, versteht Demokratien als Konkurrenzsysteme, deren funktionale Leistungsfähigkeit durch klare Führungsstrukturen, Entscheidungsbefugnisse und die Durchsetzungsfähigkeit der Regierenden gewährleistet wird. [1] Die politischen Eliten werden durch einen zentralen politischen Prozess ausgewählt, kontrolliert und gegebenenfalls durch freie und faire Wahlen ausgetauscht; ansonsten bleibt der Einfluss des Volkes gering. Andere Definitionen von Demokratie beachten auch die Bedingungen, unter denen Wahlen stattfinden, und berücksichtigen stärker die Rechte der Bürger:innen und die Konsequenzen des allgemeinen Wahlrechts. Der Demokratieforscher Robert Dahl[2] zum Beispiel versteht unter einer 'Polyarchie' oder 'polyarchischen Demokratie' den Realtyp einer theoretisch beschriebenen idealen Demokratie."

Quelle: Samira, Akbarian - Ziviler Ungehorsam (Link)

  • Textstelle: "Arendt betont, dass Menschen ohne eine Staatsbürgerschaft auf ihre bloße Existenz als Menschen reduziert würden und damit faktisch rechtlos seien, weil sie nicht in der Gunst der territorialen Schutzmacht eines Nationalstaates stünden." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[4] Ausgangspunkt ihrer Überlegung ist die „Aporie der Menschenrechte“, ein unauflösbarer Widerspruch moderner Menschenrechtserklärungen wie der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Diese begründen Rechte allein durch das Mensch-Sein und postulieren sie als universell und unwiderruflich. Doch jene Rechte bleiben leer, wenn sie nicht durchgesetzt werden können, was wiederum eine politische Gemeinschaft, also in der Regel einen Staat, voraussetzt, der diese Rechte gewährt. Arendt betont, dass Menschen ohne eine Staatsbürgerschaft auf ihre bloße Existenz als Menschen reduziert würden und damit faktisch rechtlos seien, weil sie nicht in der Gunst der territorialen Schutzmacht eines Nationalstaates stünden. Staatenlose würden daher in eine Art „Naturzustand“[5] zurückfallen, in dem sie auf die Mildtätigkeit anderer angewiesen seien und sich nicht auf Rechte berufen könnten. Arendt fordert daher ein „Recht, Rechte zu haben“,[6] sprich das Recht, Mitglied einer politischen Gemeinschaft zu sein. Dieses Recht gehe allen anderen Rechten voraus, da es die Voraussetzung dafür sei, dass Menschen überhaupt Rechte haben und durchsetzen könnten."

Quelle: Veith, Selk - Demokratische Malaise (Link)

  • Textstelle: "[14] Diese Aussage mag für einen strikt liberalen Staat gelten, der auf der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft beruht, weite Teile der Privatsphäre unangetastet lässt und insofern hoffen muss, dass sich die politische Sozialisation mehr oder weniger zufällig so einspielt, wie man es gerne hätte." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Kurz gesagt: Es gibt Anzeichen dafür, dass sich eine postdemokratische Subjektivität herausbildet, die der Demokratie schadet. Lässt sich dieser Prozess umkehren oder in demokratiekompatible Bahnen lenken? Das berühmte 'Böckenförde-Diktum' wird zumeist so auf die Demokratie übertragen, dass diese von Voraussetzungen lebe, die sie selbst nicht erzeugen kann. [14] Diese Aussage mag für einen strikt liberalen Staat gelten, der auf der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft beruht, weite Teile der Privatsphäre unangetastet lässt und insofern hoffen muss, dass sich die politische Sozialisation mehr oder weniger zufällig so einspielt, wie man es gerne hätte. In unserer 'politischen Gesellschaft'[15] ist das jedoch anders. Die Gesellschaft ist politisch geworden und damit auch der Prozess der Sozialisation, in dem sich die jeweils dominante Form der Subjektivität herausbildet. Von der damit gegebenen Möglichkeit zur politischen Beeinflussung des Sozialisationsprozesses wurde in der Vergangenheit jedoch zu wenig Gebrauch gemacht."

Quelle: von Altenbockum, Jasper - Spuren rheinischer Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Rechtsschutz der individuellen Freiheitssphäre kannte, dem Staat jeden Wohlfahrtszweck absprach, mit dieser Begründung grundsätzlich jeden ‚Eingriff des Staates in die Wirtschaft‘ perhorreszierte und den Staat von seiner naturrechtlichen Grundlage und seiner Wesensaufgabe, der Verwirklichung der Gemeinwohlgerechtigkeit trennte.“[9] Der Liberalismus habe kein Naturrecht gekannt, so Süsterhenn in einem seiner Briefe an Hamacher, „keine Verwurzelung des Staates in der sittlichen Ordnung“." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Rechtsschutz der individuellen Freiheitssphäre kannte, dem Staat jeden Wohlfahrtszweck absprach, mit dieser Begründung grundsätzlich jeden ‚Eingriff des Staates in die Wirtschaft‘ perhorreszierte und den Staat von seiner naturrechtlichen Grundlage und seiner Wesensaufgabe, der Verwirklichung der Gemeinwohlgerechtigkeit trennte.“[9] Der Liberalismus habe kein Naturrecht gekannt, so Süsterhenn in einem seiner Briefe an Hamacher, „keine Verwurzelung des Staates in der sittlichen Ordnung“. Die Kritik am Liberalismus gipfelt in den Sätzen: „Die Aufgabe des Rechts war nicht die Verwirklichung der Gerechtigkeit. Nach der liberal-positivistischen Lehre war das Recht nur eine rein tatsächliche Lebenserscheinung, ein formales Normensystem, die Resultante der verschiedensten sich widerstrebenden Lebensinteressen, eine Selbstbeschränkung der Staatstätigkeit zugunsten der nahezu schrankenlosen Freiheit des Individuums.“[10] Süsterhenn kämpfte deshalb in Herrenchiemsee wie in Bonn für neuformulierte Grundrechte und für einen moderaten Föderalismus, der sich nicht, wie er es Bayern vorwarf, auf die partikularistische Geltendmachung von „Reservatrechten“ und „Biersteuerprivilegien“ konzentrierte. „Föderalismus hat mit den partikularistischen Sonderinteressen einer einzelnen Landschaft, mag diese Rheinland oder Bayern heißen, gar nichts zu tun.“[11] Den Bundesrat hätte er sich, wie viele andere Abgeordnete, auch ganz anders vorstellen können: als Kompromiss aus Anhängern einer Regierungskammer und eines Senats unter Beteiligung der Landtage."

Gefundene Interpretation: Carl Schmitt vertrat die Auffassung, dass liberale Demokratien institutionell unfähig sind, sich gegen Gruppen zu wehren, die ihre verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen. [deskriptive Aussage]

Bestätigungslevel: im hohen Maße bestätigt

Einzelanalysen bzgl. relevanter Textstellen

Quelle: Grimm, Dieter - Alt aber nicht veraltet (Link)

  • Textstelle: "Verteidigung des demokratischen Verfassungsstaates Es fragt sich daher, ob Verfassungen, die dem pluralistischen Demokratieverständnis verpflichtet sind, sich gegen eine Systemtransformation verteidigen können." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Das betrifft das Parlament, die Justiz, die Kommunikationsmedien, die Wissenschaft und weitere Bereiche der Gesellschaft. Sie genießen Vertrauen, soweit sie in den Händen der recht Gesonnenen sind; ansonsten sehen sie sich dem Vorwurf der Manipulation ausgesetzt. Ziel der politischen Auseinandersetzung ist dann nicht mehr eine Mehrheit, die die Durchsetzung der eigenen Präferenzen auf Zeit ermöglicht, die Alternative des Gegners aber präsent hält, sondern seine Ausschaltung. Verteidigung des demokratischen Verfassungsstaates Es fragt sich daher, ob Verfassungen, die dem pluralistischen Demokratieverständnis verpflichtet sind, sich gegen eine Systemtransformation verteidigen können. Das Grundgesetz ist freilich gerade in Reaktion auf eine solche Erfahrung entstanden. Ihr verdankt sich die sogenannte wehrhafte Demokratie mit ihren drei Instrumenten, der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18, dem Parteiverbot nach Artikel 21 und dem Vereinigungsverbot nach Artikel 9 GG. Vereinigungsverbote sind häufig ausgesprochen worden, Grundrechtsverwirkungen nie."

Quelle: Hacke, Jens - Wehrhafte Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[4] Gleichzeitig wirken wenige Begriffe so unbestimmt und schillernd wie jener der „wehrhaften Demokratie“, und dies hängt vor allem mit seiner Geschichte zusammen, deren Ursprünge in der Zwischenkriegszeit liegen, als die liberale Demokratie in den 1930er Jahren ihre wahre Existenzkrise erlebte. [5] Weimars Scheitern Zwar ist die Selbstgefährdung der Demokratie, ihr potenzielles Abgleiten in Anarchie, Demagogie oder Autokratie, ein von alters her bekannter Topos politischer Reflexion. Doch die Zeitgenossenschaft der Oktoberrevolution und des Bolschewismus sowie des „Marsches auf Rom“ und des Faschismus führte seinerzeit unter politischen Beobachtern und Theoretikern zu einer intensiven Reflexion über Szenarien der Machtübernahme respektive über Präventionsmaßnahmen, um eine solche zu verhindern. Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren. Dabei drohte der demokratischen Ordnung, so Schmitt, nicht in erster Linie Gefahr vonseiten einer „antidemokratischen Mehrheit“. Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“."
  • Textstelle: "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“. Hellsichtig erkannte er, dass „der bloße Besitz der staatlichen Macht einen zur bloß normativistisch-legalen Macht hinzutretenden zusätzlichen politischen Mehrwert“ bewirke, nämlich „eine über-legale Prämie auf den legalen Besitz der legalen Macht und auf die Gewinnung der Mehrheit“. [6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier."
  • Textstelle: "Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte."
  • Textstelle: "[8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen."
  • Textstelle: "Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "„Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte. Die Demokratie sei „diejenige Staatsform“, so Kelsen, „die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt“. [10] Die Frage, „[o]b die Demokratie sich nicht selbst verteidigen soll, auch gegen das Volk, das sie nicht mehr will“, musste Kelsen aus der Konsequenz seiner theoretischen Position verneinen, denn: „Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten, gar mit Gewalt sich zu behaupten versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein.“ Kelsen wollte sich „nicht in den verhängnisvollen Widerspruch verstricken lassen und zur Diktatur greifen, um die Demokratie zu retten“."
  • Textstelle: "Der Schematismus einer Extremismusauffassung, welche die Bedrohung symmetrisch im organisierten Rechts- und Linksradikalismus sieht, erschöpft sich in einer Gegnerbekämpfung, deren polizeiliche Maßnahmen zwar nötig sind, die Demokratie jedoch nicht nachhaltig zu stabilisieren vermögen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Aus demokratietheoretischer Perspektive scheint Kelsen lange rehabilitiert: Obwohl die „wehrhafte Demokratie“, deren erste Verfechter sich scharf von ihm absetzten, mittlerweile zum Repertoire westlicher Selbstbeschreibungen zählt, hat sich der Akzent ihres Ideengehalts verschoben. Sicherlich dient sie weiterhin dazu, den Maßnahmenkatalog des Verfassungs- und Staatsschutzes zu beschreiben. Allerdings zeigen die neuerlichen Debatten um die Krise der Demokratie, dass die Konzentration auf den klar zu markierenden Verfassungsfeind zu kurz greift. Der Schematismus einer Extremismusauffassung, welche die Bedrohung symmetrisch im organisierten Rechts- und Linksradikalismus sieht, erschöpft sich in einer Gegnerbekämpfung, deren polizeiliche Maßnahmen zwar nötig sind, die Demokratie jedoch nicht nachhaltig zu stabilisieren vermögen. Darüber hinaus ist die Gefahr eines offenen Kampfes der Verfassungsgegner, der die Demokratie mit einem Putsch oder Ähnlichem beseitigt, von geringer Wahrscheinlichkeit, zumal funktionierende europäische Demokratien bislang nie von links beseitigt worden sind. Die wehrhafte Demokratie kann zwar ihre konzeptuelle Herkunft aus einem der Diktatur nachempfundenen Mittel für den Ausnahmezustand nicht verleugnen, aber es könnte helfen, in ihr eine Charakterisierung der generellen Konstitution liberaler Demokratien zu sehen, um Krisenfestigkeit und Stabilität zu betonen. Schon Kelsen und Loewenstein haben mit unterschiedlichen Akzentsetzungen gezeigt, dass der Erfolg demokratischer Verteidigungsmaßnahmen (ob „militant“ oder legislativ) von einer gefestigten politischen Kultur abhängt."
  • Textstelle: "Insofern liegt die Vermutung nahe, dass Wehrhafte Demokratie Vom Wesen und Wert eines schillernden Konzepts 23.02.2024 / 16 Minuten zu lesen Jens Hacke Ob liberale Demokratien durch Maßnahmen der wehrhaften Demokratie erfolgreich gegen ihre Feinde verteidigt werden können, ist eine offene Frage." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Deshalb hängt die Frage, wie stabil, resilient oder wehrhaft die Demokratie ist, stets damit zusammen, inwiefern sie in der Lage ist, sich neuen Herausforderungen anzupassen, entwicklungsfähig zu bleiben und vor allem erfolgreich die soziale Kohäsion und Integration ihrer Bürger zu bewerkstelligen. Eben weil die Demokratie stetem Wandel unterworfen bleibt und im Sinne des frühen bundesrepublikanischen Demokratieerziehers Dolf Sternberger eine „lebende Verfassung“ ist, [3] können Selbstbehauptung, Funktionsfähigkeit und Performanz nur schwer voneinander getrennt werden. Um es anders zu formulieren: Systemgegner treten in dem Moment auf den Plan, in dem bestimmte Probleme nicht behandelt werden, Bevölkerungsgruppen sich nicht repräsentiert fühlen, Zukunftschancen schwinden, soziale Ungleichheit, Abstiegsängste und Unzufriedenheit wachsen. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass Wehrhafte Demokratie Vom Wesen und Wert eines schillernden Konzepts 23.02.2024 / 16 Minuten zu lesen Jens Hacke Ob liberale Demokratien durch Maßnahmen der wehrhaften Demokratie erfolgreich gegen ihre Feinde verteidigt werden können, ist eine offene Frage. Wichtiger scheint eine Konzentration auf die politische Kultur und die Ursachen demokratischer Entfremdung. Wehrhafte Demokratie | In guter Verfassung? | bpb.de https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/inguterverfassung-2024/54... 1 von 5 18.12.2024, 14:27"

Quelle: Merkel, Wolfgang - Wie resilient ist unsere Demokratie? (Link)

  • Textstelle: "Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Zudem könnten sich die etablierten Parteien auf diese Weise zu schnell ihrer demokratischen Pflicht entledigen, ihre eigene Repräsentationsschwäche zu reflektieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten, die ihre Responsivität gegenüber dem Souverän verbessern. [14] Der Vorteil funktionierender Demokratien, aus Wahlniederlagen lernen zu können, würde fahrlässig aufgegeben. Kein Zweifel: Der autoritäre Angriff auf die liberalen Komponenten der rechtsstaatlichen Demokratie geht in Deutschland gegenwärtig von der AfD aus. Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie. Es stärkt diese nicht, sondern droht ihren liberalen Charakter zu erodieren. Resiliente Demokratien benötigen starke, demokratieloyale und kooperationsbereite Parteien in Regierung und Opposition. Die demokratischen Parteien des Verfassungsbogens sind auf der Bundesebene eine feste conventio ad excludendum eingegangen."
  • Textstelle: "Die AfD verbieten zu wollen, würde gleichwohl bedeuten, dem Illiberalismus mit illiberalen Methoden zu begegnen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Rechtspopulistische Parteien sind, in den Worten des spanischen Politikwissenschaftlers Juan Linz, typischerweise 'semi-loyal' gegenüber der Demokratie, in manchen Ländern haben sie gar antisystemischen Charakter angenommen. Dies trifft auch auf Teile der AfD zu, vor allem in Ostdeutschland. Die demokratischen Parteien sollten daher darauf zielen, die Protestwähler der Rechtspopulisten zurück ins demokratische Lager zu ziehen und gleichzeitig die offen antidemokratischen Funktionäre der AfD zu isolieren. Die AfD verbieten zu wollen, würde gleichwohl bedeuten, dem Illiberalismus mit illiberalen Methoden zu begegnen. [13] Auch demokratietheoretisch wäre es nicht unproblematisch, etwa 20 Prozent des Elektorats die gewählte Repräsentanz zu nehmen; erhebliche Teile des demokratischen Souveräns würden so in ihren Wahlpräferenzen eingeschränkt. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, muss auch allen Kriterien demokratischer Legitimität standhalten. Zudem könnten sich die etablierten Parteien auf diese Weise zu schnell ihrer demokratischen Pflicht entledigen, ihre eigene Repräsentationsschwäche zu reflektieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten, die ihre Responsivität gegenüber dem Souverän verbessern."

Quelle: Veith, Selk - Demokratische Malaise (Link)

  • Textstelle: "Wie allerdings anhand unserer Erfahrung mit den disruptiven Folgen eines rasanten Gesellschaftswandels deutlich wird – und wie auch bereits in der wissenschaftlichen Literatur argumentiert wird –, gibt es Anzeichen dafür, dass • Ein liberales Element: Ihm zufolge kann Demokratie dafür sorgen, dass die Individuen in gleicher Weise frei ihre je eigenen Anliegen und Interessen verfolgen können, in ihrer Privatautonomie geschützt werden und Rechtssicherheit genießen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[9] Überdifferenzierung Die nach dem Zweiten Weltkrieg formulierte soziologische Modernisierungstheorie war der Auffassung, dass die moderne Gesellschaft als eine Art Gesamtpaket begriffen werden kann, deren einzelne Komponenten sich wechselseitig ergänzen und stützen. Empirische Wissenschaft, marktwirtschaftlicher Kapitalismus, autonome Subjektivität, liberale Demokratie – all das muss nicht überall entstehen, aber wenn es entstanden ist, fügt es sich ineinander und gehört zusammen. [10] Diese Denkweise ist auch heute noch weit verbreitet, so gehen etwa die Attribute 'modern' und 'demokratisch' mindestens gedanklich gut zusammen. Wie allerdings anhand unserer Erfahrung mit den disruptiven Folgen eines rasanten Gesellschaftswandels deutlich wird – und wie auch bereits in der wissenschaftlichen Literatur argumentiert wird –, gibt es Anzeichen dafür, dass • Ein liberales Element: Ihm zufolge kann Demokratie dafür sorgen, dass die Individuen in gleicher Weise frei ihre je eigenen Anliegen und Interessen verfolgen können, in ihrer Privatautonomie geschützt werden und Rechtssicherheit genießen. Die gleiche Freiheit kommt darin zum Ausdruck, dass die Bürger ihre Rechte nutzen, zugleich aber die damit einhergehenden Pflichten respektieren. • Ein republikanisches Element: Dieses setzt den Akzent auf das gemeinsame Handeln der Bürgerschaft als Ganzer und verbindet mit Demokratie die Idee der kollektiven Ausübung von Volkssouveränität. Das hierdurch ausgedrückte Ideal ist die sich direktdemokratisch selbst Gesetze gebende Bürgerschaft."

Quelle: Ypi, Lea - Freiheit, Kapitalismus und Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Es gab immer auch progressive Liberale, von John Stuart Mill bis John Rawls, die dem Kapitalismus kritisch gegenüberstanden und sich für alternative Formen der Gesellschaftsordnung wie die Eigentumsdemokratie oder den Sozialliberalismus aussprachen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "Grenzen des Liberalismus Unter Liberalismus kann man alles Mögliche verstehen, er darf nicht mit Kapitalismus in einen Topf geworfen werden. Der Kapitalismus ist ein Geflecht aus politischen und wirtschaftlichen Beziehungen; der Liberalismus hingegen ein Gerüst aus Ideen. Zwar wäre der Kapitalismus nicht der Kapitalismus, wenn er sich nicht auf liberale Theorien stützen könnte, aber nicht alle liberalen Theorien unterstützen den Kapitalismus. Es gab immer auch progressive Liberale, von John Stuart Mill bis John Rawls, die dem Kapitalismus kritisch gegenüberstanden und sich für alternative Formen der Gesellschaftsordnung wie die Eigentumsdemokratie oder den Sozialliberalismus aussprachen. Dies bringt den Liberalismus in eine merkwürdige Position: Insofern er mit dem Kapitalismus Hand in Hand geht, ist er ein real existierendes historisches Phänomen. In dem Maße, in dem er von ihm abweicht oder ihm einen ideellen Überbau gibt, ist er hingegen ein gesellschaftliches Ideal. Mit der Politikwissenschaftlerin Judith N. Shklar gesprochen: Der Liberalismus hat eine Kernidee, nämlich die Freiheit, und er hat ein Kernversprechen: die Freiheit von Angst."

Gefundene Interpretation: Carl Schmitt argumentierte, dass liberale Demokratien aufgrund ihrer rechtsstaatlichen Prinzipien (z.B. Neutralität, Toleranz) keine effektiven Maßnahmen gegen politische Gegner ergreifen können, die diese Prinzipien ablehnen. [deskriptive Aussage]

Bestätigungslevel: im hohen Maße bestätigt

Einzelanalysen bzgl. relevanter Textstellen

Quelle: Hacke, Jens - Wehrhafte Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[4] Gleichzeitig wirken wenige Begriffe so unbestimmt und schillernd wie jener der „wehrhaften Demokratie“, und dies hängt vor allem mit seiner Geschichte zusammen, deren Ursprünge in der Zwischenkriegszeit liegen, als die liberale Demokratie in den 1930er Jahren ihre wahre Existenzkrise erlebte. [5] Weimars Scheitern Zwar ist die Selbstgefährdung der Demokratie, ihr potenzielles Abgleiten in Anarchie, Demagogie oder Autokratie, ein von alters her bekannter Topos politischer Reflexion. Doch die Zeitgenossenschaft der Oktoberrevolution und des Bolschewismus sowie des „Marsches auf Rom“ und des Faschismus führte seinerzeit unter politischen Beobachtern und Theoretikern zu einer intensiven Reflexion über Szenarien der Machtübernahme respektive über Präventionsmaßnahmen, um eine solche zu verhindern. Der Staatsrechtler Carl Schmitt etwa meinte die Schwachstelle des Liberalismus darin zu erkennen, dass dieser unfähig sei, sich seiner Feinde zu erwehren. Dabei drohte der demokratischen Ordnung, so Schmitt, nicht in erster Linie Gefahr vonseiten einer „antidemokratischen Mehrheit“. Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“."
  • Textstelle: "Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte."
  • Textstelle: "[8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

    Textstelle mit Textkontext

    • "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier. „Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen."
  • Textstelle: "[6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

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    • "Sondern bereits der legale Zugriff auf staatliche Macht böte die Möglichkeit, die Legitimität eines demokratischen Willens auszuhebeln. Schmitt betonte zu Recht einen zentralen Aspekt der parlamentarischen Demokratie: das „Offenhalten der gleichen Chance, die Mehrheit, das heißt die politische Macht zu gewinnen“. Hellsichtig erkannte er, dass „der bloße Besitz der staatlichen Macht einen zur bloß normativistisch-legalen Macht hinzutretenden zusätzlichen politischen Mehrwert“ bewirke, nämlich „eine über-legale Prämie auf den legalen Besitz der legalen Macht und auf die Gewinnung der Mehrheit“. [6] Für Schmitt lag die Gefährdung der Weimarer Republik eben nicht einfach in dem Umstand, dass ihre Verfassung per Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt und damit die demokratische Ordnung beseitigt werden konnte, sondern darin, dass Verfassungsgegner in einem gezielten Angriff konkurrierende legale Mittel ausnutzen konnten, um ein neues Regime zu etablieren. Insofern könne man die gleiche Chance „selbstverständlich nur demjenigen offenhalten, von dem man sicher ist, daß er sie einem selber offenhalten würde“. [7] Wenn schließlich „das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben“ verloren habe, komme es nur noch darauf an, „wer zuletzt, wenn es wirklich soweit ist, in dem Augenblick, in dem das ganze Legalitätssystem beiseite geworfen wird, die legale Macht in der Hand hat und dann seine Macht auf neuer Grundlage konstituiert“. [8] Schmitt hatte vor allem den Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung im Sinn, der eine (schrankenlose) Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erlaubte, und nahm den liberalen Relativismus der herrschenden Staatslehre ins Visier."
  • Textstelle: "Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand." (Bestätigungslevel für die Interpretation: im hohen Maße bestätigt)

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    • "„Wenn das die herrschende und die ‚alte‘ Lehre ist“, folgerte Schmitt, „so gibt es keine verfassungswidrigen Ziele. Jedes noch so revolutionäre oder reaktionäre, umstürzlerische, staatsfeindliche, deutschfeindliche oder gottlose Ziel ist zugelassen und darf der Chance, auf legalem Wege erreicht zu werden, nicht beraubt werden.“ [9] Ex negativo hatte Schmitt damit das Problem beschrieben, auf das eine Demokratie stößt, die sich ihrer Existenz nicht sicher sein kann. Er ignorierte freilich die Möglichkeiten der Republikschutzgesetzgebung, welche auch die damalige Verfassung bot, um ihre Feinde zu bekämpfen. Am Ende fehlte vor allem der politische Wille, sie anzuwenden – auch beim antiliberalen Schmitt, der seinen Hauptgegner im österreichischen Staatsrechtslehrer Hans Kelsen fand. Kelsen war ein aufrechter liberaler Sozialdemokrat, dessen normative und definitorische Askese die Demokratie jedoch auf die Mehrheitsregel beschränkte. Die Demokratie sei „diejenige Staatsform“, so Kelsen, „die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt“. [10] Die Frage, „[o]b die Demokratie sich nicht selbst verteidigen soll, auch gegen das Volk, das sie nicht mehr will“, musste Kelsen aus der Konsequenz seiner theoretischen Position verneinen, denn: „Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten, gar mit Gewalt sich zu behaupten versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein.“ Kelsen wollte sich „nicht in den verhängnisvollen Widerspruch verstricken lassen und zur Diktatur greifen, um die Demokratie zu retten“."
  • Textstelle: "Insofern liegt die Vermutung nahe, dass Wehrhafte Demokratie Vom Wesen und Wert eines schillernden Konzepts 23.02.2024 / 16 Minuten zu lesen Jens Hacke Ob liberale Demokratien durch Maßnahmen der wehrhaften Demokratie erfolgreich gegen ihre Feinde verteidigt werden können, ist eine offene Frage." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "Deshalb hängt die Frage, wie stabil, resilient oder wehrhaft die Demokratie ist, stets damit zusammen, inwiefern sie in der Lage ist, sich neuen Herausforderungen anzupassen, entwicklungsfähig zu bleiben und vor allem erfolgreich die soziale Kohäsion und Integration ihrer Bürger zu bewerkstelligen. Eben weil die Demokratie stetem Wandel unterworfen bleibt und im Sinne des frühen bundesrepublikanischen Demokratieerziehers Dolf Sternberger eine „lebende Verfassung“ ist, [3] können Selbstbehauptung, Funktionsfähigkeit und Performanz nur schwer voneinander getrennt werden. Um es anders zu formulieren: Systemgegner treten in dem Moment auf den Plan, in dem bestimmte Probleme nicht behandelt werden, Bevölkerungsgruppen sich nicht repräsentiert fühlen, Zukunftschancen schwinden, soziale Ungleichheit, Abstiegsängste und Unzufriedenheit wachsen. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass Wehrhafte Demokratie Vom Wesen und Wert eines schillernden Konzepts 23.02.2024 / 16 Minuten zu lesen Jens Hacke Ob liberale Demokratien durch Maßnahmen der wehrhaften Demokratie erfolgreich gegen ihre Feinde verteidigt werden können, ist eine offene Frage. Wichtiger scheint eine Konzentration auf die politische Kultur und die Ursachen demokratischer Entfremdung. Wehrhafte Demokratie | In guter Verfassung? | bpb.de https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/inguterverfassung-2024/54... 1 von 5 18.12.2024, 14:27"

Quelle: Merkel, Wolfgang - Wie resilient ist unsere Demokratie? (Link)

  • Textstelle: "Die AfD verbieten zu wollen, würde gleichwohl bedeuten, dem Illiberalismus mit illiberalen Methoden zu begegnen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "Rechtspopulistische Parteien sind, in den Worten des spanischen Politikwissenschaftlers Juan Linz, typischerweise 'semi-loyal' gegenüber der Demokratie, in manchen Ländern haben sie gar antisystemischen Charakter angenommen. Dies trifft auch auf Teile der AfD zu, vor allem in Ostdeutschland. Die demokratischen Parteien sollten daher darauf zielen, die Protestwähler der Rechtspopulisten zurück ins demokratische Lager zu ziehen und gleichzeitig die offen antidemokratischen Funktionäre der AfD zu isolieren. Die AfD verbieten zu wollen, würde gleichwohl bedeuten, dem Illiberalismus mit illiberalen Methoden zu begegnen. [13] Auch demokratietheoretisch wäre es nicht unproblematisch, etwa 20 Prozent des Elektorats die gewählte Repräsentanz zu nehmen; erhebliche Teile des demokratischen Souveräns würden so in ihren Wahlpräferenzen eingeschränkt. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, muss auch allen Kriterien demokratischer Legitimität standhalten. Zudem könnten sich die etablierten Parteien auf diese Weise zu schnell ihrer demokratischen Pflicht entledigen, ihre eigene Repräsentationsschwäche zu reflektieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten, die ihre Responsivität gegenüber dem Souverän verbessern."
  • Textstelle: "Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "Zudem könnten sich die etablierten Parteien auf diese Weise zu schnell ihrer demokratischen Pflicht entledigen, ihre eigene Repräsentationsschwäche zu reflektieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten, die ihre Responsivität gegenüber dem Souverän verbessern. [14] Der Vorteil funktionierender Demokratien, aus Wahlniederlagen lernen zu können, würde fahrlässig aufgegeben. Kein Zweifel: Der autoritäre Angriff auf die liberalen Komponenten der rechtsstaatlichen Demokratie geht in Deutschland gegenwärtig von der AfD aus. Der Ruf nach einem Parteiverbot oder nach der Verwirkung von Grundrechten zeigt gleichwohl ein illiberal verengtes Verständnis der wehrhaften Demokratie. Es stärkt diese nicht, sondern droht ihren liberalen Charakter zu erodieren. Resiliente Demokratien benötigen starke, demokratieloyale und kooperationsbereite Parteien in Regierung und Opposition. Die demokratischen Parteien des Verfassungsbogens sind auf der Bundesebene eine feste conventio ad excludendum eingegangen."

Quelle: Samira, Akbarian - Ziviler Ungehorsam (Link)

  • Textstelle: "Radikale Demokratietheorien stehen in der Regel Verfassungen und Verfassungsgerichten kritisch gegenüber, da diese Konflikte dem öffentlichen und politischen Zugriff entziehen können, indem sie sie zu Verfassungsfragen objektivieren." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "So betonen diese Theorien die Bedeutung von politischen Konflikten. Im Gegensatz zu liberalen Ansätzen, die Konflikte als zu vermeidende Störungen betrachten, sieht die Radikaldemokratie in ihnen eine notwendige Voraussetzung für demokratische Prozesse. Pluralität wird als eine Stärke verstanden, die ermöglicht, dass unterschiedliche Stimmen Gehör finden. Radikale Demokratietheorien stehen in der Regel Verfassungen und Verfassungsgerichten kritisch gegenüber, da diese Konflikte dem öffentlichen und politischen Zugriff entziehen können, indem sie sie zu Verfassungsfragen objektivieren. Dem tritt die These des zivilen Ungehorsams als Verfassungsinterpretation entgegen. Den Impuls aus der radikaldemokratischen Forschung aufnehmend, kann diese These den politischen Konflikt nicht außerhalb, sondern innerhalb der Verfassung verorten. So können mithilfe des radikaldemokratischen Ungehorsams die Bedingungen hinterfragt werden, unter denen eine Teilnahme an der angeblich offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpret*innen überhaupt möglich ist."

Quelle: Veith, Selk - Demokratische Malaise (Link)

  • Textstelle: "Wie allerdings anhand unserer Erfahrung mit den disruptiven Folgen eines rasanten Gesellschaftswandels deutlich wird – und wie auch bereits in der wissenschaftlichen Literatur argumentiert wird –, gibt es Anzeichen dafür, dass • Ein liberales Element: Ihm zufolge kann Demokratie dafür sorgen, dass die Individuen in gleicher Weise frei ihre je eigenen Anliegen und Interessen verfolgen können, in ihrer Privatautonomie geschützt werden und Rechtssicherheit genießen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "[9] Überdifferenzierung Die nach dem Zweiten Weltkrieg formulierte soziologische Modernisierungstheorie war der Auffassung, dass die moderne Gesellschaft als eine Art Gesamtpaket begriffen werden kann, deren einzelne Komponenten sich wechselseitig ergänzen und stützen. Empirische Wissenschaft, marktwirtschaftlicher Kapitalismus, autonome Subjektivität, liberale Demokratie – all das muss nicht überall entstehen, aber wenn es entstanden ist, fügt es sich ineinander und gehört zusammen. [10] Diese Denkweise ist auch heute noch weit verbreitet, so gehen etwa die Attribute 'modern' und 'demokratisch' mindestens gedanklich gut zusammen. Wie allerdings anhand unserer Erfahrung mit den disruptiven Folgen eines rasanten Gesellschaftswandels deutlich wird – und wie auch bereits in der wissenschaftlichen Literatur argumentiert wird –, gibt es Anzeichen dafür, dass • Ein liberales Element: Ihm zufolge kann Demokratie dafür sorgen, dass die Individuen in gleicher Weise frei ihre je eigenen Anliegen und Interessen verfolgen können, in ihrer Privatautonomie geschützt werden und Rechtssicherheit genießen. Die gleiche Freiheit kommt darin zum Ausdruck, dass die Bürger ihre Rechte nutzen, zugleich aber die damit einhergehenden Pflichten respektieren. • Ein republikanisches Element: Dieses setzt den Akzent auf das gemeinsame Handeln der Bürgerschaft als Ganzer und verbindet mit Demokratie die Idee der kollektiven Ausübung von Volkssouveränität. Das hierdurch ausgedrückte Ideal ist die sich direktdemokratisch selbst Gesetze gebende Bürgerschaft."
  • Textstelle: "[14] Diese Aussage mag für einen strikt liberalen Staat gelten, der auf der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft beruht, weite Teile der Privatsphäre unangetastet lässt und insofern hoffen muss, dass sich die politische Sozialisation mehr oder weniger zufällig so einspielt, wie man es gerne hätte." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "Kurz gesagt: Es gibt Anzeichen dafür, dass sich eine postdemokratische Subjektivität herausbildet, die der Demokratie schadet. Lässt sich dieser Prozess umkehren oder in demokratiekompatible Bahnen lenken? Das berühmte 'Böckenförde-Diktum' wird zumeist so auf die Demokratie übertragen, dass diese von Voraussetzungen lebe, die sie selbst nicht erzeugen kann. [14] Diese Aussage mag für einen strikt liberalen Staat gelten, der auf der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft beruht, weite Teile der Privatsphäre unangetastet lässt und insofern hoffen muss, dass sich die politische Sozialisation mehr oder weniger zufällig so einspielt, wie man es gerne hätte. In unserer 'politischen Gesellschaft'[15] ist das jedoch anders. Die Gesellschaft ist politisch geworden und damit auch der Prozess der Sozialisation, in dem sich die jeweils dominante Form der Subjektivität herausbildet. Von der damit gegebenen Möglichkeit zur politischen Beeinflussung des Sozialisationsprozesses wurde in der Vergangenheit jedoch zu wenig Gebrauch gemacht."

Quelle: Ypi, Lea - Freiheit, Kapitalismus und Demokratie (Link)

  • Textstelle: "Es gab immer auch progressive Liberale, von John Stuart Mill bis John Rawls, die dem Kapitalismus kritisch gegenüberstanden und sich für alternative Formen der Gesellschaftsordnung wie die Eigentumsdemokratie oder den Sozialliberalismus aussprachen." (Bestätigungslevel für die Interpretation: weder bestätigt noch widerlegt)

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    • "Grenzen des Liberalismus Unter Liberalismus kann man alles Mögliche verstehen, er darf nicht mit Kapitalismus in einen Topf geworfen werden. Der Kapitalismus ist ein Geflecht aus politischen und wirtschaftlichen Beziehungen; der Liberalismus hingegen ein Gerüst aus Ideen. Zwar wäre der Kapitalismus nicht der Kapitalismus, wenn er sich nicht auf liberale Theorien stützen könnte, aber nicht alle liberalen Theorien unterstützen den Kapitalismus. Es gab immer auch progressive Liberale, von John Stuart Mill bis John Rawls, die dem Kapitalismus kritisch gegenüberstanden und sich für alternative Formen der Gesellschaftsordnung wie die Eigentumsdemokratie oder den Sozialliberalismus aussprachen. Dies bringt den Liberalismus in eine merkwürdige Position: Insofern er mit dem Kapitalismus Hand in Hand geht, ist er ein real existierendes historisches Phänomen. In dem Maße, in dem er von ihm abweicht oder ihm einen ideellen Überbau gibt, ist er hingegen ein gesellschaftliches Ideal. Mit der Politikwissenschaftlerin Judith N. Shklar gesprochen: Der Liberalismus hat eine Kernidee, nämlich die Freiheit, und er hat ein Kernversprechen: die Freiheit von Angst."

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